Ist eine Probefahrt während Corona erlaubt?

Mann bei Probefahrt während Corona

In Zeiten von Corona mit Ausgangssperren und Kontaktverboten hat nicht nur die Gastronomie oder der Einzelhandel zu kämpfen, sondern auch die Autohändler. Seit den Lockerungen der Corona-Maßnahmen hat sich die Lage etwas entspannt. Doch sind Probefahrten während Corona erlaubt? Wir haben die wichtigsten Fakten über den gewerblichen und privaten Kauf zusammengestellt.

Ist bei einem Händler eine Probefahrt während Corona möglich?

Während der strikten Ausgangssperren in einigen Bundesländern wurde das Leben und die Wirtschaft still gelegt. Man durfte sich nur noch mit einem triftigen Grund draußen bewegen. Eine Probefahrt während der Corona-Krise gehörte nicht dazu.

Mit den aktuellen Lockerungen (Stand Juni 2020) dürfen Probefahrten wärend Corona wieder stattfinden. Sowohl gewerblich als auch im privaten Bereich steht einem Autokauf demnach nichts mehr im Wege. Doch während der Prozess vor der Corona Krise unkompliziert war, gelten nun strikte Auflagen.

Mindestabstand und Maskenpflicht

Kaufer und Verkäufer müssen während des Beratungsgesprächs einen Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten und sich gegenseitig durch Tragen einer einer Nasen-Mund-Bedeckung schützen.

Da es während einer Probefahrt nicht möglich ist, den Mindestabstand zu halten, ist es nicht mehr gestattet, dass Käufer und Verkäufer eine gemeinsame Probefahrt unternehmen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass einige Autohändler derzeit noch keine Probefahrten anbieten. Andere Händler dagegen lassen ihre Kunden das Auto allein testen.

Kontaktlose Übergabe und gründliche Desinfektion

Um Käufer und Verkäufer zu schützen, wird das Fahrzeug für die Probefahrt kontaktlos übergeben. Der Verkäufer erklärt unter Abstand und mit Einweghandschuhen die Bedienung des Fahrzeugs. Achten Sie als Käufer darauf, dass das Fahrzeug in einem desinfizierten Zustand an Sie übergeben wird. Denn Sitze, Türgriffe und das Lenkrad sowie der Schalthebel und alle Bedienelemente oder Flächen, mit denen Sie in Berührung kommen, sind prädestiniert für die Übertragung des Virus. Viele Händler setzen daher auf Sitz- und Lenkradbezüge, um Sie zu schützen.

Autohändler vor der Probefahrt während Corona

Wie gestalte ich als privater Verkäufer eine Probefahrt während Corona?

Da es wieder erlaubt ist, dass sich zwei Haushalte treffen, ist auch der private Autoverkauf ohne Probleme möglich. Trotzdem sollten Sie auch als privater Verkäufer darauf achten, sich und den potenziellen Käufer zu schützen.

Mindestabstand und Mundschutz

Eine kontaktlose Begrüßung, der nötige Mindestabstand und das Tragen eines Mundschutzes sind ein Muss. Informieren Sie den potenziellen Käufer bereits vor einem Treffen über diese Vorgaben, sodass er Sie ebenfalls mit einem Mundschutz schützt.

Desinfektion des Fahrzeugs

Achten Sie darauf, das Fahrzeug nach jeder Begutachtung durch Sie oder den Interessenten zu desinfizieren. Sollte eine Probefahrt geplant sein, können Sie das Lenkrad und den Sitz durch waschbare Bezüge vor einer Übertragung des Virus schützen. So fällt nicht nach jeder Fahrt eine komplette Textilreinigung an.

Gemeinsame Probefahrt für den Verkäufer nicht ohne Mundschutz

Etwas komplizierter ist die eigentliche Probefahrt bei einem Privatverkauf während der Corona-Pandemie. Denn eine gemeinsame Probefahrt ist etwas komplizierter. Während eine Probefahrt ohne den Verkäufer bei einem Autohaus dagegen häufig möglich ist, ist das im Privatbereich eher unüblich. Und jeder Käufer wird das Fahrzeug Probefahren wollen.

Wollen Sie als Verkäufer eine Probefahrt anbieten und dabei mitfahren, tragen Sie unbedingt eine Bedeckung über Nase und Mund. Auch der Fahrer darf einen Mundschutz tragen, muss jedoch dafür sorgen, dass sein Gesicht trotz der Abdeckung noch erkennbar ist. Das sollte mit den meisten handelsüblichen Masken gewährleistet sein, ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung.

Ist Ihnen das zu unsicher, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, das Risiko einzugehen und dem potenziellen Käufer das Fahrzeug für eine Probefahrt zu überlassen. Auch das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn verursacht der potenzielle Käufer einen Unfall während der Testfahrt, übernimmt Ihre Versicherung zunächst den Schaden am Fahrzeug. Allerdings werden damit in der Regel eine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse und gegebenenfalls eine Selbstbeteiligung an den entstandenen Kosten fällig. Diese Kosten von dem potenziellen Käufer wieder zurückzubekommen, ist natürlich möglich, kann aber mit Komplikationen verbunden sein, wenn der Käufer nicht versichert ist oder sich weigert zu zahlen.

Ein Vertrag für die Probefahrt sichert beide Seiten ab

Um sich vor späterem Ärger zu schützen, können Sie sich kostenlos auf der Seite des ADAC eine Vertrag für die Probefahrt herunterladen und ausdrucken. In diesem Vertrag klären Sie bereits schriftlich im Vorfeld, wer die Haftung im Falle eines Unfalls übernimmt, ob und in welcher Höhe eine Kaution vor der Testfahrt hinterlegt werden muss und einiges mehr. Lassen Sie sich auch auf jeden Fall vor der Fahrt den Führerschein des potenziellen Käufers vorlegen und prüfen Sie ihn genau.

Klären Sie auch vorab mit Ihrer Versicherung ab, ob fremde Fahrer Ihr Auto fahren dürfen oder ob bestimmte Fahrer ausgeschlossen sind. Ist dies nämlich der Fall, übernimmt Ihre Versicherung den Schaden nicht, der eventuell während einer Testfahrt entstanden ist.

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