Opfer von Fahrerflucht: Was tun?

Im Alltag kann es im Grunde jeden treffen: Jemand begeht Fahrerflucht und man selbst ist das Opfer. 

Ein typisches Szenario besteht darin, dass ein anderer Autofahrer das eigene Fahrzeug im Zuge des Ausparken streift − und dann einfach das Weite sucht. Bei einem solchen Handeln handelt es sich um Fahrerflucht. Festgelegt ist dies im Paragrafen 142 des StGB.

Doch welches Verhalten ist eigentlich das richtige, wenn man zum Opfer von Fahrerflucht wird? Der folgende Beitrag erklärt es. 

Fahrerflucht − Das ist darunter zu verstehen

Fahrerflucht wird auch als Unfallflucht bezeichnet. Dieser Tatbestand liegt vor, wenn sich der Verursacher eines Unfalls von dem Ort des Geschehens unerlaubt entfernt. 

Im Bereich der Fahrerflucht gibt es jedoch eine sehr große Bandbreite. So kann die Unfallflucht bereits vorliegen, wenn beim Ein- oder Ausparken ein anderes geparktes Fahrzeug beschädigt wird, der Verursacher jedoch den Unfallort verlässt. Oft kommt es auch vor, dass sich auf einer engen Straße zwei Fahrzeuge entgegenkommen und eines das andere streift − der Schuldige setzt seine Fahrt allerdings unbehelligt fort. 

In einem solchen Fall kann sich der Geschädigte vielleicht noch das Kennzeichen des Unfallverursachers merken. Mit Hilfe der praktischen Kennzeichensuche lässt sich gleich erkennen, in welcher Region ein Fahrzeug zugelassen ist. Die Polizei kann natürlich noch weiter gehen und anhand des Kennzeichens den Halter des jeweiligen Fahrzeuges ausfindig machen. Zahlreiche Fahrerflucht-Delikte konnten so bereits in kurzer Zeit aufgeklärt werden. 

Was tun bei Parkschaden mit Fahrerflucht?

Wird zu dem geparkten Fahrzeug zurückgekehrt und dabei festgestellt, dass dieses eine neue Beschädigung aufweist, ist eine große Wahrscheinlichkeit gegeben, dass eine Fahrerflucht vorliegt. 

Oft lassen sich keine Zeugen des Vorgangs finden. Dennoch sollte nicht darauf verzichtet werden, die Polizei hinzuzurufen und bei dieser eine Anzeige gegen Unbekannt aufzugeben. Diese ist nämlich nötig, um den Schaden im Anschluss bei der eigenen Versicherung zu melden.


Sollte sich die Fahrerflucht in einem Parkhaus ereignet haben, kann es auch sein, dass die Überwachungskamera den Vorfall aufgenommen hat. Der Polizei ist es dann möglich, den Unfallflüchtigen anhand seines Kennzeichens zu identifizieren. 

Das richtige Verhalten bei Fahrerflucht im fließenden Verkehr

Ereignet sich ein Unfall im fließenden Verkehr, ist es wichtig, nicht selbst auch Fahrerflucht zu begehen. Deshalb ist das eigene Fahrzeug erst einmal am Unfallort abzustellen. Wie bereits geschildert, lässt sich in einem solchen Fall häufig noch das Kennzeichen oder zumindest das Modell des Autos des Unfallverursachers erkennen. Anschließend ist auch hier die Polizei zu informieren. 

Falls sich am Unfallort noch weitere Personen befinden, können diese eventuell als Zeugen bei der Polizei benannt werden. Der Unfallhergang wird dann von der Polizei aufgenommen und es erfolgt eine Anzeige gegen Unbekannt. 

Wer haftet für Schäden im Zuge einer Fahrerflucht?

Sollte eine Vollkaskoversicherung vorliegen, haftet diese auch, wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begangen hat. Kommt es im Rahmen der Fahrerflucht zu einem Personenschaden, könnten die Kosten eventuell auch von der Verkehrsopferhilfe übernommen werden.


Andernfalls bleibt dem Geschädigten nur zu hoffen, dass die Polizei den Unfallverursacher findet. Für den Schaden muss dann er beziehungsweise seine Versicherung aufkommen. Allerdings sollten sich hier keine allzu großen Hoffnungen gemacht werden: Wenn keine Zeugen den Vorgang beobachtet haben, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, den Täter im Nachgang zu finden. 

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