Kfz-Versicherung 2015: Neuerungen und was Verbraucher beim Schadensfall zu beachten haben

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Die neuen Regional- und Typklassen für das Jahr 2015 stehen fest.

Seit September stehen die neuen Regional- und Typklassen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für das Jahr 2015 fest. Damit werden einige Autofahrer in eine neue Regional- oder Typklasse der Kfz-Versicherung gestuft, was entweder eine höhere oder geringere Versicherungsprämie bedeuten kann. Da dies nicht selten bei den Fahrzeughaltern zu Verwirrung führt, sollen im Folgenden die wichtigsten Aspekte der Kfz-Versicherung betrachtet werden, was unter anderem auch die konkrete Beitragsberechnung und die Schadensersatzansprüche bei einem Unfall mit einschließt. Abschließend wird eine mögliche Checkliste darüber informieren, wie bei einem Schadensfall Schritt für Schritt vorzugehen ist.

1. Kfz-Versicherung

Neuerungen bei der Kfz-Versicherung 2015

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.

In den letzten Jahrzehnten hat sich das allgemeine Verkehrsaufkommen auf Deutschlands Straßen um ein Vielfaches erhöht. Laut den Daten des Statistischen Bundesamtes sind die Deutschen häufiger unterwegs und fahren im Vergleich weitere Strecken. Dadurch ist die Unfallgefahr im Allgemeinen natürlich höher, wodurch der Kfz-Versicherung eine große Bedeutung zugeschrieben wird. Wie diese im Detail aussieht und welche Leistungen sie innehat, soll folglich beschrieben werden.

1.1 Gesetzliche Pflicht: Kraftfahrzeug-Haftpflicht

Neben der Krankenversicherung gehört die Kfz-Haftpflicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen in Deutschland.

“Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.” (§ 1 PflVG, Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__1.html)

Entsprechend werden Personenschäden (Beispiel Schmerzensgeld), Sachschäden (Beispiel Reparaturen) und auch Vermögensschäden durch die Kfz-Haftpflicht abgedeckt. Der Gesetzgeber möchte mit dieser Pflichtversicherung sicherstellen, dass das Unfallopfer in jedem Fall entschädigt wird. Dass solch eine Versicherung durchaus Sinn macht, zeigt sich an den entstehenden Kosten bei einem Schadensfall, die je nach Schweregrad durchaus in die Millionen Euro gehen können. Zudem ist bei der Kfz-Haftpflichtversicherung zu beachten, dass das Fahrzeug und nicht der Fahrer versichert ist, wodurch entsprechend nicht nur der Fahrer, sondern auch der Fahrzeughalter im Ernstfall haftet.

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Je nach Personenschaden können die Kosten für Behandlung und Transport sehr hoch sein.

1.2 Versicherungsformen

Kfz-Versicherung 2015 Neuerungen und was Verbraucher beim Schadensfall z... (2)Ob Vollkasko oder Teilkasko muss jeder Versicherungsnehmer letztlich selbst entscheiden.

Zur Kfz-Versicherung im Allgemeinen gehört neben der gesetzlich verpflichtenden Kfz-Haftpflicht aber auch die auf freiwilliger Basis wählbare Teil- oder Vollkaskoversicherung. Diese kommt nicht bei einem vorher beschriebenen Schaden auf, sondern dann, wenn Beschädigungen am eigenen Fahrzeug beispielsweise bei einem Unfall entstehen. Im Allgemeinen unterteilt sich die Kaskoversicherung entsprechend in Teil- oder Vollkasko sowie in eine optionale Selbstbeteiligung. Letzteres ist demnach nicht verpflichtend. Je nach Höhe der Selbstbeteiligung bei einem Schadensfall, ist der jährliche Versicherungsbeitrag aber auch entsprechend niedriger. Wie hoch letztlich der zu zahlende Versicherungsbetrag ist, hängt weiterhin von unterschiedlichen Merkmalen ab, unter anderem eben die Regionalklasse (Wohnort), die Typklasse (Fahrzeugtyp, Fahrzeugmarke) und auch von der Schadenfreiheitsklasse, die im späteren Verlauf noch näher erläutert wird.

1.3 Leistungen

Wie bereits erwähnt, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten, die bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen. So muss der Fahrer bzw. Fahrzeughalter beispielsweise nach einem verschuldeten Unfall die Krankenhauskosten des Geschädigten nicht bezahlen oder muss auch nicht für die Reparatur des anderen Wagens aufkommen. Da die Kosten besonders bei Verletzungen durch Schmerzensgeldanspruch sehr hoch sein können, empfehlen Experten, eine maximale Deckungssumme von insgesamt 100 Millionen Euro abzuschließen.

Gesetzlich verpflichtend sind folgende Mindestdeckungssummen:

  • Personenschäden: 7,5 Millionen Euro
  • Sachschäden: 1,12 Millionen Euro
  • Vermögensschäden: 50.000 Euro

Bei den Kaskoversicherungen werden die Schäden am eigen Auto abgedeckt, wobei bei der Teilkaskoversicherung nicht alle Schadensursachen mit inbegriffen sind. Die Unterschiede zwischen Voll- und Teilkaskoversicherungen sehen im Schadensfall wie folgt aus:

 

Schadensfall

Vollkaskoversicherung

Teilkaskoversicherung

 

Schäden durch Wildunfälle

 

 

X

 

X

Schäden durch Brand

 

X

X

Schäden durch Elementarschäden

 

X

X

Schäden durch Glasbruch

 

X

X

Schäden durch Diebstahl

 

X

X

Schäden durch Eigenverschulden/ mit Fahrerflucht

 

X

 

Schäden durch Dritte, die nicht zahlen können

 

X

 

Schäden durch Vandalismus

X

 

 

Wann sich welche Versicherung letztlich lohnt, hängt von den ausgehenden Merkmalen ab, aber auch vom Angebot des jeweiligen Versicherers. Laut Experten lohnen sich beispielsweise die Vollkasko vor allem bei neuen Fahrzeugen. In den letzten drei Jahren hat sich insgesamt gezeigt, dass die Anzahl an deutschen Fahrzeughaltern mit einer Vollkaskoversicherung relativ konstant bei um die 26,5 Millionen liegt. Allerdings kann ein leichter Zuwachs festgestellt werden, immerhin um fast ein Prozent in den letzten drei Jahren.

Quelle: IfD Allensbach © Statista 2014

2. Zentrale Faktoren für die Beitragsberechnung

Für die Beitragsberechnung einer Kfz-Versicherung spielen unterschiedliche Aspekte eine entscheidende Rolle. Die Versicherungsanbieter gehen beispielsweise davon aus, dass ein Schadensfall in einigen Orten wahrscheinlicher ist, als in anderen, weshalb die Beitragssätze auch anders zu definieren sind. Dies gilt weiter auch für andere Faktoren, wie den Fahrzeugtyp, die Fahrerfahrung des Fahrers oder auch das Fahrzeugalter. Zusammenfassend sind entsprechend folgende Fragen für die Beitragsberechnung zu beantworten:

Zu den wichtigsten Faktoren zählen jedoch die Typklassen und Regionalklassen, die pauschal jedes Jahr neu definiert werden und auf die der Versicherungsnehmer keinen Einfluss hat, und letztlich auch die jeweilige Schadenfreiheitsklasse.

2.1 Typklassen

Die Typklasse eines Fahrzeugs bestimmt zu einem nicht unerheblichen Teil den Beitragsumfang für die jeweilige Kfz-Versicherung. Für die Definition in eine etwaige Typklasse wird jährlich ein großer Aufwand seitens des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherer betrieben, um eine möglichst gerechte Einteilung zu gewährleisten.

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Die Typklasse ändert sich jährlich.

 

2.1.1 Definition

Typklasse

“Grundlegendes Tarifmerkmal in der Kfz-Versicherung, das dem unterschiedlichen Schadenaufkommen verschiedener Fahrzeugtypen Rechnung trägt.”

(Quelle: http://www.versicherungsmagazin.de/Definition/34933/typklasse.html)

 

Um welchen Fahrzeugtyp es sich letztlich handelt, wird über die im Fahrzeugschein befindliche Herstellerschlüsselnummer und Typschlüsselnummer dargelegt. In Deutschland gibt es rund 25.000 Automodelle. Für jeden Typen wird ein Indexwert für den Schadenbedarf aus der Schadensbilanz der letzten drei Jahre ermittelt. Je niedriger der Indexwert, desto weniger Schäden wurden von diesem Typ vergleichsweise gemeldet. Bei neu aufkommenden Fahrzeugmodellen werden vergleichbare Fahrzeugtypen zur Definition der jeweiligen Typklasse herangezogen. Die Indexierung findet zudem getrennt für die drei vorgestellten Versicherungsformen (Kfz-Haftpflicht, Voll- und Teilkaskoversicherung) statt, was letztlich daran liegt, dass je Versicherung unterschiedliche Leistungen erbracht werden. So wird beispielsweise bei der Teilkaskoversicherung auch untersucht, wie oft ein Automodell gestohlen oder durch einen Brand zu Schaden kam.

  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Typklassen 10 bis 25
  • Teilkaskoversicherung: Typklassen 10 bis 33
  • Vollkaskoversicherung: Typklassen 10 bis 34

Im Grunde bedeutet das zusammenfassend, dass jedes Automodell insgesamt in drei verschiedene Typklassen definiert wird: eine Typklasse für die Haftpflicht, eine für die Teilkaskoversicherung und eine für die Vollkaskoversicherung.

2.1.2 Unfallbilanz nach Fahrzeugtypen

Die Einstufung in die jeweilige Typklasse ist maßgeblich davon abhängig, wie viele Schadensfälle ein Automodell in den letzten drei Jahren zu verzeichnen hatte. Je mehr Schadensfälle gemeldet werden, desto risikoreicher aus Versicherer-Sicht ist das Führen eines solchen Fahrzeugmodells. Für das Jahr 2015 bedeutet das beispielsweise für Halter folgender Modelle eine Einstufung in eine höhere Typklasse: Von Typklasse 17 auf 21 für den Toyota GT 86 (ZN), 147 kW und von Klasse 16 auf 19 für den VW Jetta 1.2 TSI (16), 77 kW. Hingegen abwärts in der Typisierungsklasse geht es beispielsweise für den VW Golf VII 2.0 TDI (AU), 110 kW von Klasse 18 auf Typklasse 15. Von einer Umstufung in eine neue Typklasse sind im Übrigen gut ein Viertel aller Fahrzeughalter betroffen. Im Typklassenverzeichnis der GDV kann jeder Fahrzeughalter überprüfen, unter welche Typklasse das eigene Modell fällt.

2.2 Regionalklassen

Ähnlich wie bei den Typklassen wird auch bei den Regionalklassen die Schadensbilanz betrachtet, allerdings nicht ausgehend vom Fahrzeugtyp, sondern von der jeweiligen Region. In dieser Einteilung steht entsprechend das Fahrverhalten nach bestimmten Zulassungsbezirken im Vordergrund der Betrachtung.

2.2.1 Definition

Regionalklasse

“Grundlegendes Merkmal zur Prämiendifferenzierung in der Kfz-Versicherung, bei dem der statistische Zusammenhang zwischen dem Wohnort des Versicherungsnehmers des zu versichernden Kraftfahrzeugs und dem Schadenverlauf berücksichtigt wird.”

(Quelle: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/regionalklasse.html)

Bei dieser Klassifizierung werden die Schäden, die durch die Autofahrer in einer bestimmten Region bzw. einem bestimmten Zulassungsbezirk entstehen, betrachtet. Diese Bilanz wird schließlich in Abhängigkeit zur Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge der Region und der durchschnittlichen Schadenhöhe ebenfalls zu einem Indexwert berechnet. Im Gegensatz zu den Typklassen werden nicht die Schadenfälle der letzten drei, sondern der letzten fünf Jahre herangezogen. Der errechnete Indexwert bestimmt schließlich die Einteilung in die jeweilige Regionalklasse. Auch hier findet zudem getrennt für Kfz-Haftpflicht, Voll- und Teilkaskoversicherung eine Einteilung statt. So dass auch hier jedes Automodell in drei Regionalklassen eingeteilt wird.

  • Kfz-Haftpflichtversicherung: 12 Regionalklassen
  • Teilkaskoversicherung: 16 Regionalklassen
  • Vollkaskoversicherung: 9 Regionalklassen

2.2.2 Unfallbilanz nach Regionen in Deutschland

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Mariensäule in München: Die Stadt fällt unter die Regionalklasse 12

Je nachdem, wie viele Unfälle in einem Bezirk gemeldet werden, wird eine Region auch in der Regionalklasse höher oder niedriger eingestuft. Kaum verwunderlich dürfte es daher sein, dass besonders dichtbesiedelte Regionen in eine hohe Regionalklasse eingeteilt werden. Schließlich ist hier das Verkehrsaufkommen deutlich höher, was die Unfallwahrscheinlichkeit ebenso wachsen lässt. So gibt es beispielsweise 2014 16 Regionen, die unter der Regionalklasse 12 definiert sind. Hierzu zählen vor allem Großstädte wie München, Berlin, Hamburg oder Nürnberg. Entsprechend fallen dünnbesiedelte Regionen wie zahlreiche Bezirke in Sachsen-Anhalt oder auch fast komplett Mecklenburg-Vorpommern in die Regionalklasse 1. Für 2015 wurden beispielsweise die Regionen Kempten/Allgäu oder auch Schweinfurt deutlich im Indexwert vergrößert. Hingegen beispielsweise die Stadt Uelzen oder die Prignitz sind im Indexwert gefallen.

2.3 Schadenfreiheitsklasse

Der wohl wichtigste Faktor für die Beitragsberechnung der Kfz-Versicherung ist die Schadenfreiheitsklasse einer Person. Diese ist von jedem selbst beeinflussbar, da sie die eigene Schadenbilanz im Grunde widerspiegelt. Für die Beitragsfestlegung kann dieser Aspekt auch die größten Differenzen ausmachen, weshalb sich ein unfallfreies und rücksichtsvolles Fahren letztlich vor allem finanziell auszahlen kann.

Auto Unfall
Mehrere Jahre unfallfreies Fahren bedeutet auch günstigere Beitragskosten.

2.3.1 Definition

 Schadenfreiheitsklasse

“Die Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse erfolgt anhand der Anzahl der Jahre, die der Versicherte ununterbrochen schadenfrei in einem bestehenden Versicherungsverhältnis gefahren ist. Die SF-Klasse ist somit Ausdruck des Fahrverhaltens.” (Quelle: http://www.verivox.de/themen/schadenfreiheitsklasse/)

Die Schadenfreiheitsklasse bestimmt dabei den Beitrag für die Kfz-Haftpflicht- sowie für die Vollkaskoversicherung. Bei der Teilkaskoversicherung gibt es keine Schadenfreiheitsklasse, so dass der Beitragssatz immer bei 100 Prozent liegt. Im Gegensatz zu den Typ- und Regionalklassen ist es hier allerdings finanziell gesehen mehr von Vorteil, je höher die SF-Klasse ist. Denn ab zehn unfallfreien Jahren wird der Versicherungsnehmer in die SF-Klasse 10 eingestuft und folgen weitere schadenfreie Jahre, erhöht sich die SF-Klasse entsprechend. Das bedeutet schließlich Nachlässe bei den Prämien, da jeder Schadenfreiheitsklasse einem bestimmten Schadenfreiheitsrabatt zugeordnet ist. Je höher die SF-Klasse, desto höher die Rabatte und je niedriger demnach der Beitragssatz. Ein Fahranfänger beginnt im Übrigen mit der Klasse O, welche bis zu drei unfallfreien Jahren gilt.

2.3.2 Aspekte bei Schadensfällen

Bei einem selbstverursachten Schadenfall kann es passieren, dass die SF-Klasse wieder zurückgestuft wird, insofern der Versicherer für den entstandenen Schaden bezahlen muss. Inwieweit der Versicherte allerdings zurückgestuft wird, hängt vom gewählten Versicherungsunternehmen ab, der das Ausmaß der Rückstufung in den Tarifkonditionen festlegt. Gerade hier sollten Verbraucher bei der Suche nach einem passenden Anbieter genau vergleichen, denn vor allem Billiganbieter lassen ihre Kunden nach Unfällen nicht selten deutlich stärker in den SF-Klassen zurückfallen als scheinbar teurere Versicherer, was letztlich auch eine erhebliche Beitragserhöhung bedeuten kann.

3. Schadenersatzansprüche nach Unfallarten

Fast in jeder Region in Deutschland finden Autofahrer ein hohes Verkehrsaufkommen vor. Kaum verwunderlich, dass das Gefährdungspotenzial in Bezug auf Verkehrsunfälle hoch einzuschätzen ist. Kommt es zu einem Unfall mit Sachschaden oder Personenschaden, rückt früher oder später die Frage in den Vordergrund, was nun bei der Kfz-Versicherung zu beachten ist.

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Tagtäglich finden zahlreiche Verkehrsunfälle auf Deutschlands Straßen statt.

3.1 Die häufigsten Unfallarten

Laut dem Statistischen Bundesamt war 2013 „das unfallreichste Jahr seit der Wiedervereinigung Deutschlands“ mit ca. 2,4 Millionen Straßenverkehrsunfällen, was 0,5 Prozent mehr gemeldete Unfälle zum Vorjahr bedeutet. Dennoch ist anzumerken, dass es gleichzeitig so wenig Todesopfer wie noch nie gab. Ein wichtiger Grund dürfte hierbei in den immer sicheren Fahrzeugen zu finden sein.

Quelle: © Statistisches Bundesamt

Des Weiteren gibt das Statistische Bundesamt noch die häufigsten Unfallursachen 2013 bekannt, die Personenschaden zur Folge hatten. Danach verletzen sich die meisten Menschen bei einem Verkehrsunfall, welcher durch Regen (rund 16 Prozent), Eis und Schnee (rund 25 Prozent), Nebel (rund 1 Prozent) oder auch durch Wild auf der Fahrbahn (rund 6 Prozent) verursacht wurde. Gerade Letzteres zeigt schließlich die Bedeutung der Kaskoversicherung, die bereits in der Teilkaskoversicherung Wildunfälle in Bezug auf Schäden am Auto abdeckt. Immerhin 9 Prozent der Unfälle mit Personenschäden wird durch technische Mängel am Fahrzeug verursacht, vor allem mangelhafte Bremsen und Reifen sind hier zu nennen.

(Quelle: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Wirtschaftsbereiche/TransportVerkehr/Verkehrsunfaelle/Tabellen/UrsachenPersonenschaden.html).

Letztlich ausgelöst, werden die meisten Unfälle aber durch zu schnelles Fahren, Auffahrunfälle, Abkommen von der Fahrbahn, Alkohol- und Drogeneinfluss oder auch durch Ablenkung des Fahrers, sei es durch das Smartphone, Radio oder auch dem Verzehr von Lebensmitteln.

Insgesamt zeigen die Zahlen nochmals, wie wichtig eine passende Absicherung ist, um im Ernstfall nicht noch zusätzlich auf hohen Kosten sitzen zu bleiben. Aus diesem Grund empfehlen Experten auch den Abschluss einer Kaskoversicherung, wobei es nicht immer Vollkasko sein muss. Schließlich ist hier bei einem Schadensfall stets abzuwägen, ob der Schaden auch wirklich gemeldet werden soll, um nicht in der Schadenfreiheitsklasse rückgestuft zu werden.

3.2 Sonderfälle anhand zweier Beispiele

Im Besonderen bei Teilkaskoversicherungen ist es nicht immer eindeutig, welche konkreten Kosten letztlich die Versicherung abdeckt. So können spezielle Umstände und entstehende Folgekosten nach einem Schadensfall bereits dazu beitragen, dass der Versicherer nur noch ein Teil der Kosten trägt und der Autofahrer entsprechend eine Selbstbeteiligung zahlen muss. Zwei solcher Fälle sind beispielsweise entstandene Schäden durch einen Unfall mit dem Schienenverkehr oder aber Elementarschäden.

3.2.1 Schienenverkehr

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Schäden durch Kollision mit dem Schienenverkehr bedeuten grundsätzlich immer eine Mitschuld des Autofahrers.

Unfälle mit Fahrzeugen des Schienenverkehrs, wie beispielsweise mit einer Straßenbahn, dürften im Allgemeinen eher zur Seltenheit gehören. Dennoch kam es bereits vor, dass eine Autotür von einer Straßenbahn erfasst wurde. In diesem Fall müssen Autofahrer eine Mitschuld tragen, weil sie angehalten sind, besonders achtsam im Verkehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu agieren, so entschied zu mindestens das Amtsgericht Bremen in einem Urteil. Immerhin könne der Schienenverkehr nicht ausweichen, lautete eine der Begründungen. Eine Vollkaskoversicherung würde allerdings für den Schaden aufkommen, da im Leistungsumfang auch Schäden durch Eigenverschulden mit inbegriffen sind. Dennoch sollte der Schaden durch Fotos dokumentiert und schnellstmöglich bei der Versicherung gemeldet werden.

3.2.2 Naturgewalten

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Elementarschäden am Auto werden von der Teilkasko abgedeckt.

Laut eigenen Angaben der GDV war 2013 mit seinen zahlreichen Überschwemmungen und Hagelschäden das Jahr der Naturgewalten aus Versicherer-Sicht. Dies betraf entsprechend auch zahlreiche Fahrzeughalter, bei denen vor allem die Kaskoversicherungen für die Schäden aufkommen mussten.

Um wirklich den vollen Schadensersatz durch die jeweilige Versicherung zu erhalten, sollten allerdings einige Aspekte Beachtung finden. So kommt zwar die Teilkasko für Blechschäden oder beschädigtes Glas auf, allerdings nicht für die möglichen Folgeschäden

Beispiel: Ein Stein oder ein Ast hat die Glasfront am Auto beschädigt, so dass Wasser ins Fahrzeuginnere eindringen kann. Dies beschädigt wiederum als Folge das Armaturenbrett. Nicht selten plädiert in solch einem Fall der Versicherer auf die Auszahlung lediglich eines Teils der Leistung, da der Fahrer im Grunde den Folgeschaden hätte verhindern müssen.

Um solche Streitigkeiten mit dem Versicherungsunternehmen zu vermeiden, ist folgendes Vorgehen empfehlenswert:

  • Schnellstmöglich den entstandenen Schaden fotografieren und dokumentieren
  • Beschädigte Stellen abkleben
  • Frist zur Schadensmeldung in jedem Fall beachten

3.3 Exkurs: staatliche Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrverhaltens

Die steigenden Unfallzahlen sind letztlich bedingt durch das wachsende Verkehrsaufkommen auf deutschen Straßen, welches in den nächsten Jahren und Jahrzehnten noch um einiges zunehmen soll, laut aktuellen Prognosen. Dessen sind sich Bund und Länder sowie die EU durchaus bewusst und versuchen mit unterschiedlichen Maßnahmen das Fahrverhalten zu verbessern. So fordert beispielsweise die EU deutlich mehr Alkoholtests in den Mitgliedsstaaten. Das Bundesland Niedersachsen hat sich hingegen das große Verkehrsaufkommen der A2 näher angeschaut bzw. im Detail analysiert. Unter anderem wurden hierbei Unfallprofile von Verkehrsunfällen von 2005 bis Ende 2008 erstellt. Nach den Analysen wurde dann schließlich ein Gefährdungspotenzial der A2 definiert und es kam zu dem Ergebnis, dass ein sicherer Verkehrsverlauf fast nicht zu gewährleisten ist. Wichtige Maßnahmen laut dieser Untersuchung wären unter anderem mehr automatisierte Geschwindigkeits- und Abstandkontrollen oder auch mobile Stauwarnanlagen. Einige werden heute bereits durchgeführt.

Checkliste Kfz-Versicherung: Vorgehensweise beim Schadensfall

Wie bei einem Schadensfall richtig zu handeln ist, ist sicherlich auch immer vom Ausmaß des Unfalls abhängig. Bei einem kleinen Blechschaden ist beispielsweise das Einschalten der Polizei nicht zwingend nötig. Folgende Checkliste soll allgemein eine Hilfestellung zum richtigen Vorgehen bei einem Unfall darstellen.

Insgesamt gilt: Die eigene Sicherheit steht immer im Vordergrund und darf nicht gefährdet werden!

1)  Ruhe bewahren und je nach Verkehrssituation über die Beifahrerseite das Fahrzeug verlassen

2) Unfallstelle absichern

  • Warnweste
  • Warndreieck
  • Warnblinker

3) Verletzte Personen versorgen (Pflicht!) und Notruf alarmieren

  • Verletzte ansprechen
  • im Ernstfall erste Hilfe leisten
  • Notruf über 110 oder 112 benachrichtigen und die wichtigsten Informationen mitteilen:
    • Unfallort
    • Unfallhergang
    • Situation der Verletzten (Wie viele, Krankheitszeichen)
    • Eigene Daten

4) Daten mit Unfallbeteiligten austauschen

  • Notieren: Adresse, Kennzeichen, vollständiger Name, Versicherer und Vertragsnummer, eventuell Telefonnummer
  • Unfallbeteiligte sollten sich ausweisen
  • Genauen Unfallhergang festhalten

5) Unfallbericht ausfüllen, dieser sollte von allen unterschrieben werden

6) Fotos anfertigen zur Dokumentation

7) Den Versicherer schnellstmöglich über Schaden informieren (innerhalb einer Woche)

 

Bildquellen:

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